AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der MONTIS Personaldienstleistungen GmbH

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der MONTIS Personaldienstleisteungen GmbH, Ringstrasse 13, 16303 Schwedt/Odermit der Registernummer HRB 11906 beim Amtsgericht Frankfurt/Oder gelten im geschäftlichen Verkehr. Anders lautende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

1. Arbeitsausführung

MONTIS Personaldienstleistungen verpflichtet sich, die vertraglich zu erbringende Leistung sach- und fachgerecht auszuführen. Die Zeitarbeitnehmer sind zur Verschwiegenheit über Vorgänge und Einrichtungen, die ihnen bei ihrer Tätigkeit bekannt werden, arbeitsvertraglich verpflichtet. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht auch nach Auflösung des Arbeitsvertrages weiter.

Unregelmäßigkeiten in der Arbeitsausführung sind MONTIS Personaldienstleistungen unverzüglich schriftlich zur Veränderung anzuzeigen, anderenfalls können Rechte daraus nicht hergeleitet werden.

2. Dienstleistung

Bei Streiks und allen anderen Fällen höherer Gewalt, die eine vertragsgerechte Dienstleistungsausführung nicht zulassen, ist MONTIS Personaldienstleistungen vorübergehend zur Unterbrechung der Dienstleistung befugt.

3. Haftung

MONTIS Personaldienstleistungen haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder durch Vorsatz, einschließlich strafbarer Handlungen seines Personals oder seiner Gesellschaftsorgane bei der Durchführung des Auftrages entstanden sind. MONTIS Personaldienstleistungen ist versichert:

  • für Personenschäden 2.000.000 EUR
  • für Sachschäden 1.000.000 EUR
  • für Vermögensschaden 100.000 EUR

Sie haftet nicht für Schäden, für die aufgrund der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Haftpflichtversicherungen kein Versicherungsschutz gewährt wird. Insbesondere sind alle Schäden von der Haftung ausgeschlossen, die der Entleiher durch ungenügende Einweisung in die Arbeitsaufgabe der Zeitarbeitnehmer zu vertreten hat. Auf Wunsch können die angegebenen Haftungsbeträge gegen Mehrkosten erhöht werden.

Ansprüche sind unverzüglich schriftlich geltend zu machen.

Das Aufrechnen des Dienstleistungsentgeltes ist nur bei unbestrittenen oder rechtskräftigen Gegenforderungen zulässig.

4. Zahlungsbedingungen 

Die Bezahlung der Dienstleistung hat sofort zum Zahlungstermin ohne Abzug zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug ruhen die Leistungsverpflichtungen von MONTIS Personaldienstleistungen nebst Haftung, ohne dass der Auftraggeber von der Zahlung für diese Zeit oder vom Vertrag entbunden ist. 

Bei verspäteter Zahlung behält sich MONTIS Personaldienstleistungen vor, ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Bundesbank zu berechnen.

5. Preisänderungen

Bei Eintritt tariflicher Lohn- oder erheblicher anderer Kostensteigerungen erhöhen sich die Dienstleistungsgebühren im gleichen Prozentsatz. Die Preisänderung bedarf der schriftlichen Mitteilung.

6. Kündigung

Die Kündigungsfrist eines Vertrages mit einer Dauer ab einem Jahr beträgt drei Monate, ansonsten 6 Wochen zum Monatsende. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

Werden die zugesagten Dienste nicht eingehalten, kann der Auftraggeber den Vertrag nach wiederholter vergeblicher schriftlicher Mahnung fristlos kündigen.

7. Veränderung des Vertragsverhältnisses 

Änderungen, Ergänzungen und andere Vereinbarungen bedürfen für Ihre Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung. 

Die etwaige Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen der AGB oder des Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen.

8. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Schwedt/Oder.